Alle Jahre wieder ist der 30. November der Stichtag für die Kündigung der KFZ Versicherung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Diesen Termin werden Sie kaum versäumen können, da die Versicherungsunternehmen schon lange vorher mit entsprechenden Marketingkampagnen um potentielle Kunden werben. Für alle Fahrzeughalter ist es daher eine legitime Überlegung wert, ob sie ihre jetzige KFZ Versicherung wechseln und zum 30.11. kündigen sollen.
Bevor Sie jedoch Ihre Autoversicherung kündigen, nehmen Sie einen detaillierten Versicherungsvergleich vor. Im Internet finden Sie Vergleichsrechner, die Ihnen mit nur wenigen Angaben in Sekundenschnelle einen Überblick über die Beiträge und Konditionen der einzelnen Versicherungsunternehmen darstellen. Über die Option Bewertungen können Sie ferner Erfahrungsberichte einsehen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung eine große Hilfestellung leisten können.
Treffen Sie keine vorschnellen oder gar unüberlegten Kündigungen. Informieren Sie sich gut vorab über die Beitragssätze, aber auch die Konditionen der Versicherungsanbieter und ziehen Sie ebenso in Erwägung, dass
auch Ihr Auto ja ein Jahr älter geworden ist. Bevor Sie also Ihre KFZ Versicherung wechseln, nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit für einen gründlichen Versicherungsvergleich, der allemal die Mühe lohnt.
Aber es gibt auch das Recht der Sonderkündigung, zum Beispiel dann, wenn Ihre Versicherung aus heiterem Himmel eine Beitragserhöhung fordert oder überraschend die Vertragsbedingungen ändert. In solchen Fällen haben Sie das Recht, sogar vor Ablauf des Versicherungsjahres Ihre Autoversicherung zu kündigen. Und die Gesetzgebung ist auch dann auf Ihrer Seite, wenn solche Vertragsänderungen erst im Januar bekannt gegeben haben. Selbst dann können Sie Ihre KFZ Versicherung rückwirkend zum 30.12. des Vorjahres kündigen.